• AGB Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung

I. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verbraucher.

(2) Diese Bedingungen gelten bei allen Bestellungen, Vertragsabschlussangeboten, Vertragsabschluß-Annahmen und Vermietungen. Der Geltung von AGB unseres jeweiligen Vertragspartners wird widersprochen. Im Falle von Kollisionen zwischen unseren Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Auch in den AGB unseres jeweiligen Vertragspartners enthaltene zusätzlichen und / oder ergänzenden Regelungen, die in unseren AGB nicht enthalten sind, werden nicht Inhalt des mit uns zustande gekommenen Vertrages.

II. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, Preisänderungen und Zwischenvermietung sind vorbehalten. Die Preisangaben gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Es gilt unsere jeweils aktuelle Mietpreisliste, die wir unter www.asmus-lift.de bzw. www.asmus-wind.de zur Einsicht bereit halten.

(2) Der Mieter hat ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keinen Anspruch, dass ihm ein konkretes Gerät zur Verfügung gestellt wird. Die Bezeichnung eines bestimmten Gerätes in der Auftragsbestätigung ist keine Vereinbarung im vorstehenden Sinne, sondern nur ein interner Dispositionsvermerk. Asmus ist berechtigt, technisch gleichwertige und den Einsatzanforderungen des Mieters entsprechende Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen.

III. Mietzeit und Vertragsabwicklung

(1) Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Fixtermine müssen ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart werden. Kommt Asmus mit der Übergabe der Mietsache in Verzug und fehlt es an der Vereinbarung eines Fixtermins, haftet Asmus bei leichter Fahrlässigkeit nur für den vertrags-typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach begrenzt auf den dreifachen Betrag der vereinbarten täglichen Miete für jeden Tag des Verzuges.

(2) Wird die Mietsache vom Mieter nicht abgenommen, gilt dies als Kündigung, wenn keine feste Mietzeit, sondern nur eine voraussichtliche Mietdauer vereinbart ist. Der Mieter ist im Falle der Nicht-Abnahme verpflichtet, die vereinbarte Miete zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen.

Asmus ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, über den Mietgegenstand anderweitig zu verfügen. Ggf. hierdurch erzielte Mieten werden zugunsten des Mieters auf dessen Verbindlichkeit gegenüber Asmus angerechnet.

(3) Zugleich mit der Übergabe der Mietsache wird ein Übergabeprotokoll ausgefüllt und von beiden Mietvertragparteien unterzeichnet. Der festgehaltene Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe ist für beide Seiten bindend. Für das Vorhandensein dort nicht dokumentierter sichtbarer bzw. feststellbarer Schäden oder Mängel bei Übergabe trägt der Mieter die Beweislast. Treten nach Übergabe der Mietsache Mängel auf, sind diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Mietsache ist bei technischen Defekten unverzüglich stillzulegen.

(4) Die Kündigung vor Beginn des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

Es gelten folgende Kündigungsfristen:

  • ohne fest vereinbarte Mietzeit = ein Tag,
  • Miete nach Wochen = zwei Tage,
  • Mietzeit nach Monaten = eine Woche.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietende die Mietsache bis spätestens 17:00 Uhr gesäubert am Sitz von Asmus zurückzugeben. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

(5) Bei der Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt und von beiden Mietvertragparteien unterzeichnet. Die Mitarbeiter des Mieters gelten als zur Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls bevollmächtigt. Im Rückgabeprotokoll wird der Zustand der Mietsache festgehalten und die bei Rückgabe festgestellten Schäden zu Nachweiszwecken dokumentiert.

(6) Im Falle nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer zu bezahlen.

Befindet sich der Mieter mit der Rückgabe in Verzug, hat er zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 75 % der vereinbarten Miete zzgl. Nebenkosten zu zahlen.

Gibt der Mieter die Mietsache vor dem fest vereinbarten Mietzeitende zurück, ist er verpflichtet, die vereinbarte Miete zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer bis zum vereinbarten Vertragsende zu bezahlen.

Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

IV. Bedienungspersonal

(1) Die zur Bedienung der Mietsache vorgesehenen Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und
– bei Transport gemeinsam mit einem PKW-Anhänger vermieteter Arbeitsbühnen
– im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die Asmus auf Verlangen vorzuzeigen ist.

(2) Asmus übergibt dem Mieter bei Übergabe die Bedienungsanleitung nebst Wartungs- und Sicherheitshinweisen. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur unter Beachtung der Wartungs- und Sicherheitshinweise in Betrieb nehmen.

(3) Nur die von Asmus eingewiesene Person ist zum Bedienen der Mietsache berechtigt. Ohne schriftliche Zustimmung von Asmus ist eine Weitergabe der Mietsache an Dritte nicht zulässig.

Arbeitsbühnen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Insbesondere dürfen diese nicht als Hebekran und nicht über die festgelegte Tragkraft hinaus belastet werden.

V. Gewährleistung / Obliegenheiten

(1) Hat der Mieter Mängel der Mietsache unverzüglich schriftlich angezeigt, wird Asmus nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung stellen.

(2) Für den Straßenverkehr zugelassene Anhänger sind nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Selbstbeteiligung des Mieters von max. 2.500,00 € pro Schadenfall haftpflichtversichert.

(3) Der Mieter schließt ab Übergabe / Versand der Mietsache eine Diebstahl-, Feuer-, Elementarschaden-, Transport- und Montageversicherung ab. Der Mieter tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an Asmus insoweit ab, als Schäden am Gerät versichert sind.

(4) Der Mieter haftet für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung der Mietsache in vollem Umgang.

(5) Der Mieter hat die Mietsache in sauberem Zustand zurückzugeben.

Gibt der Mieter die Mietsache nicht in vertragsgemäßem Zustand zurück, hat der Mieter die Reinigungs- und / oder Reparaturkosten zu tragen. Hierfür wird ein Stundensatz von 56,00 € / Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Kosten des Materialeinsatzes vereinbart.

Der Mieter ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Reparaturen an der Mietsache durchzuführen oder durchführen zu lassen.

(6) Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die Anzeigenerstattung Asmus schriftlich nachzuweisen. Asmus ist als Vermieter bei jedem Schadenfall unverzüglich zu benachrichtigen.

VI. Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Miete zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer wird wöchentlich berechnet.

Asmus ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Alle Zahlungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wird –, sofort zur Zahlung fällig. 

(2) Ist der Mieter mit der Zahlung einer fälligen Rechnung eine Woche in Verzug, kann Asmus den Mietvertrag fristlos kündigen. Im Falle dieser Kündigung ist Asmus nach Ankündigung nach Ablauf von 24 Stunden berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters abzuholen. Der Mieter hat den Zugang zur Mietsache sicherzustellen, diese an Asmus herauszugeben und den Abtransport zu ermöglichen.

(3) Der Mieter hat die Mietsache an Asmus auch dann herauszugeben, wenn ein gerichtlicher Titel nicht vorliegt.

(4) Gibt der Mieter nach Vertragsbeendigung die Mietsache nicht heraus, stehen Asmus die Rechte aus obiger Ziffer 1. zu.

VII. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

Der Mieter ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber den Mietzinsforderungen oder anderen Forderungen von Asmus nicht berechtigt. Es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus dem Mietvertrag mit Asmus an Dritte ist ausgeschlossen.  

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Asmus. Asmus ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.